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AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedinungen

Onboarding

§ 1 Geltungsbereiche

§ 1.1. Die im Folgenden aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle schriftlichen Absprachen und Verträge und Leistungen der made2GROW GmbH (nachfolgend made2GROW genannt) sofern es sich bei ihrem Auftraggeber um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches rechtliches Sondervermögen handelt.

§ 1.2. Der Auftraggeber erklärt sich spätestens durch die Entgegennahme der Lieferung oder Inanspruchnahme der Leistung von made2GROW mit den AGB einverstanden, auch wenn sie nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen worden sind. Die AGB können im Internet unter made2grow.de jederzeit abgerufen und ausgedruckt werden.

§ 1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

§ 2 Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsinhalte

§ 2.1. Angebote von made2GROW sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit das Angebot keine abweichenden Angaben enthält. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn made2GROW eine Bestellung oder Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot oder einen Auftrag unterzeichnet und schriftlich zurücksendet. Sollten bis zur Ausführung des Auftrags Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und mit Zugang der Mitteilung wirksam. Soweit die Kosten die Auftragssumme um mehr als 5 % übersteigen, wird dem Kunden das Recht eingeräumt, innerhalb eines Monats vom bestehenden Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind wie vertraglich vereinbart zu vergüten.

§ 2.2. Im Fall, dass made2GROW mit dem Auftraggeber über die zu erbringenden Lieferungen oder Leistungen einen schriftlichen Vertrag schließt, regelt dieser die Einzelheiten der Geschäftsbeziehung zum Auftraggeber. Der Vertrag ist grundsätzlich schriftlich zu schließen. Widerspricht der Auftraggeber einer Auftragsbestätigung nicht unverzüglich, so kann made2GROW eine Vergütung für bereits erfolgte Lieferungen und erbrachte Leistungen sowie den Ersatz zwischenzeitlich getätigter Aufwendungen verlangen.

§ 2.3. Der Umfang der von made2GROW zu erbringenden Leistungen (von Dienst-, Herstellungs- und Erzeugungsleistungen) ist im Rahmen der jeweiligen Einzelverträge durch die Angabe eines geschätzten Leistungsvolumens nach Personentagen bzw. –Stunden zu veranschlagen.

§ 3 Zahlungsbedingungen

§ 3.1. Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, kann made2GROW Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.

§ 4 Bonitätsprüfung

§ 4.1. made2GROW ist berechtigt, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu überprüfen.

§ 4.2. Sofern aufgrund dieser Bonitätsprüfung nicht ausgeschlossen werden kann, dass die zukünftige Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Auftraggeber mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein wird, ist made2GROW berechtigt, den Auftrag abzulehnen.

§ 5 Einbeziehung Dritter

§ 5.1. made2GROW ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber der Hilfe Dritter zu bedienen.

§ 5.2. Für Dritte, die auf Veranlassung oder Duldung des Auftraggebers für diesen im Tätigkeitsbereich von made2GROW tätig werden, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungshilfen einzustehen. Soweit made2GROW aufgrund des Verhaltens dieser Dritter ihrer Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, hat made2GROW dies nicht zu vertreten.

§ 6 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte

§ 6.1. Der Kunde stellt made2GROW von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten und Materialien frei. Er ist verpflichtet, bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten und Materialien das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten. Zudem muss er über die Genehmigung für die Veröffentlichung und / oder Veränderung dieser Daten und Materialien verfügen. made2GROW ist es nicht möglich, eine Prüfung vorzunehmen, ob Ansprüche Dritter im konkreten Einzelfall berechtigt oder unberechtigt sind.

§ 6.2. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten und Materialien, die er – gleichgültig in welcher Form – an made2GROW sendet, Sicherheitskopien zu erstellen. made2GROW haftet nicht für den Verlust bzw. Beschädigung oder die Veränderung der Daten und Materialien.

§ 6.3. Eine Nutzung der Leistungen von made2GROW für pornografische oder andere rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Kunden untersagt. Das gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Der Kunde trägt die Beweislast für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte.

§ 7 Zusammenarbeit und Reaktionszeiten

§ 7.1. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Parteien ist Voraussetzung für ein produktives Ergebnis. Es wird vereinbart, dass sich die Parteien jeweils unverzüglich bei Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des Anderen oder Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen unterrichten.

§ 7.2. Beide Parteien benennen Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Abwicklung des Vertrages für die benennende Vertragspartei verantwortlich und sachkompetent leiten.

§ 7.3. Die jeweilige Partei hat umgehend zu melden, wenn sich benannte Personen oder Ansprechpartner ändern. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretung Erklärungen abzugeben und entgegen zu nehmen.

§ 7.4. Es wird vereinbart, dass die Ansprechpartner in regelmäßigen Abständen die Fortschritte und Probleme kommunizieren, die bei der Auftragsdurchführung entstehen. Dies hat den Zweck, auf unerwünschte Entwicklungen zeitnah einwirken zu können.

§ 7.5. Der Auftraggeber hat made2GROW unverzüglich anzuzeigen, wenn sich seine eigenen Angaben, Vorgaben oder Anforderungen als fehlerhaft, unvollständig, mehrdeutig oder undurchführbar erweisen.

§ 7.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Anfragen von made2GROW innerhalb von zehn Werktagen zu bearbeiten und zu beantworten. Sollte der Auftraggeber diesen Zeitrahmen nicht einhalten, steht es made2GROW frei, die Arbeiten an diesem Projekt einzustellen.

§ 8 Mitwirkungspflicht

§ 8.1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass er made2GROW hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen eingehend unterstützt. Zu diesem Zweck muss er sicherstellen, dass ihm fachkundige eigene Mitarbeiter in erforderlicher Zahl zur Verfügung stehen.

§ 8.2. Der Auftraggeber stellt made2GROW alle für die Durchführung des gemeinsamen Projekts erforderlichen Informationen, Daten und sonstige Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Ist eine Konvertierung des überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so sind made2GROW die hierfür anfallenden Aufwendungen zu vergüten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass made2GROW die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.

§ 9 Vergütung

§ 9.1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird auf der Grundlage der Tages- und Stundensätze in Angeboten und Verträgen von made2GROW abgerechnet.

§ 9.2. Die regelmäßigen Geschäftszeiten von made2GROW sind montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr. Sind auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Leistungen außerhalb der regelmäßigen Geschäftszeiten zu erbringen, so können diese zuzüglich eines hundertprozentigen Aufschlags abgerechnet werden.

§ 9.3. Werden die vertraglichen Leistungen in Teilen erbracht, so ist eine Teilvergütung jeweils bei Abnahme der entsprechenden Teilleistung fällig.

§ 10 Reisezeiten und -kosten

§ 10.1. Die im Rahmen der Vertragsdurchführung angefallenen Reisezeiten sind zu 100% als Leistungszeiten zu vergüten.

§ 10.2. Sämtliche Auslagen wie Reisekosten und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter trägt der Auftraggeber gegen Nachweis.

§ 10.3. Reisekosten werden wie folgt erstattet: Kfz- Benutzung: 0,50 € je gefahrenem Kilometer. Flüge, Bahnen, Mietwagen, Taxis und Übernachtungen: Nach tatsächlichem Aufwand. Mehraufwand für Verpflegung nach den steuerlich anerkannten Sätzen.

§ 10.4. Die Auswahl von Verkehrsmitteln und Hotelübernachtungen erfolgt nach deren Verfügbarkeit und unter Beachtung wirtschaftlicher Verhältnismäßigkeit.

§ 11 Leistungen

§ 11.1. Die Dienstleistungen von made2GROW umfassen u.a. die Analyse, Auswertung, Erstellung und Optimierung von Webseiten des Kunden mit allen dazu notwendigen Tätigkeiten, die Anmeldung bei Suchmaschinen, Optimierung von Webseiten für Suchmaschinen, die Erstellung von Online-Werbemitteln und Planung und Durchführung von E-Mailings. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die made2GROW für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

§ 11.2. Eine Frist für die Auftragsfertigstellung besteht nur, wenn diese zuvor schriftlich vereinbart wurde. made2GROW haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrags entstehen. Auch im Fall der schriftlich vereinbarten Leistungsfrist hat made2GROW Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder Ereignissen, die made2GROW die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. In diesem Fall ist made2GROW berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, hinauszuschieben.

§ 11.3. Die Anmeldung und/oder Optimierung von Webseiten bei Suchmaschinen erfolgt durch made2GROW nach besten Möglichkeiten. made2GROW kann jedoch keine Garantie für den Erfolg und Nutzen der Anmeldung und/oder Optimierung übernehmen, da die Rankingfaktoren der Suchmaschinen öffentlich nicht bekannt sind und ständigen Änderungen unterliegen. made2GROW schuldet dem Auftraggeber jedoch Beratung und Aufklärung über die Möglichkeiten und auf Anfrage Auswertungen zum aktuellen Ranking der beauftragten Keywords (automatisiert über Software abgefragt – Diese muss made2GROW auf eigene Rechnung vorhalten).

§ 12 Haftung und Schadensersatz

§ 12.1. made2GROW verpflichtet sich, die geschuldeten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erbringen.

§ 12.2. made2GROW haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 12.3. Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.

§ 12.4. Bei einem Verlust von Daten bzw. Programmen haftet made2GROW nur für den Schaden, der auch bei der Durchführung einer dem Auftraggeber obliegenden regelmäßigen und zumutbaren Datensicherung nicht verhindert werden konnte.

§ 13 Vertragsdauer

§ 13.1. Vertragsdauer ist die durch den Kunden und made2GROW schriftlich vereinbarte Laufzeit des Vertrages.

§ 14 Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrechte

§ 14.1. made2GROW behält sich das Eigentum an gelieferten Waren und Leistungsergebnissen vor, bis der Auftraggeber alle Forderungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis, gleich aus welchem Rechtsgrund, erfüllt hat. Dies gilt auch für die Übertragung von Nutzungsrechten.

§ 14.2. made2GROW überträgt dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte für den jeweils vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung von made2GROW.

§ 14.3. Der Umfang der Nutzungsrechte an Standardsoftware regelt sich nach den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.

§ 14.4. Alle Ideen, Entwürfe und Gestaltungen, Techniken und sonstige Arbeitsmethoden, die von made2GROW im Rahmen der Aufgabenerfüllung entwickelt oder eingesetzt werden, bleiben das ausschließliche Eigentum von made2GROW, die sich die ausschließlichen Rechte daran vorbehält.

§ 15 Geheimhaltung, Presseerklärung, Datenschutz

§ 15.1. Mitgeteilte Kenntnisse und Erfahrungen und übergebene Unterlagen dürfen ausschließlich vertragsbezogen verwendet und keinem Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Zweck des Vertrages ist die Zuführung der Inhalte an Dritte. Ausgenommen sind dabei immer Hilfspersonen, die freien Mitarbeiter, Subunternehmer etc., die zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinzugezogen werden.

§ 15.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen des jeweiligen Vertragsverhältnisses sämtliche einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung einzuhalten.

§ 15.3. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien Vertraulichkeit über den Inhalt des jeweiligen Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

§ 15.4. Eine Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus.

§ 15.5. made2GROW darf den Auftraggeber in Imagebroschüren und in anderen Medien als Referenzkunden nennen. made2GROW darf ferner erbrachte Leistungen uneingeschränkt zur Eigenwerbung nutzen.

§ 16 Abwerbeverbot

§ 16.1. Dem Auftraggeber ist die Anstellung eines Mitarbeiters von made2GROW bis zu 12 Monaten nach Beendigung des Auftrages nur mit Zustimmung von made2GROW gestattet.

§ 17 Schlussbestimmungen

§ 17.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündlichen Nebenabreden sind unwirksam. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen.

§ 17.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist der Sitz von made2GROW (Köln).

§ 17.3. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und des internationalen Privatrechts.

§ 17.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.

Stand: 29.01.2024