Ein Tracking Code ist ein kleiner Code mit ganz großer Wirkung. Ohne diesen Code kannst du wichtige Analysen deiner Website nicht durchführen. Und Analysen sind enorm wichtig, um deine Website zu optimieren; für die Besucher und für die Suchmaschinen.
Es gibt viele verschiedene Arten, wobei Cookies sicherlich die bekanntesten sind. Fast jede Seite benutzt sie. Cookies sind Tracking Codes, mit deren Hilfe man Informationen über das Besucherverhalten auf deiner gesamten Website oder auch auf einer speziellen Webseite (einer Unterseite deiner Website) analysieren kann. Welche Inhalte werden besonders oft angeklickt? Bis wohin scrollen Besucher? An welcher Stelle wird der Besuch abgebrochen? Und und und.
Die Tracking Codes ermöglichen es dir, gesetzte Ziele nachzuverfolgen und festzustellen, ob du zum Beispiel die gewünschte Zahl an Conversions erreicht hast. Deshalb sind sie besonders im Bereich des Search Engine Advertisings (SEA) und im Affiliate Marketing wichtig. Nur so kann man nachvollziehen, ob ein bestimmtes Ziel erreicht wurde. Davon abhängig sind auch Abrechnungsmethoden wie Pay-per-Click.
Wichtig ist, dass der Trackingcode eindeutig zuzuordnen ist. Tools, wie Google Analytics, erstellen dir deshalb einen. In der Regel handelt es sich dabei um einen JavaScript Code, den man in die Webseite einbindet. Im Fall von Google Analytics spricht man deshalb auch von einem Analytics-Tracking-Code. Sobald die Webseite nun aufgerufen wird, startet das Tracking. Dazu sendet der Webseitenbesucher im Hintergrund Daten, wie zum Beispiel die Verweildauer auf der Webseite. Diese Daten werden dann von Google bzw. seinem Analysetool für dich gesammelt und ausgewertet.
Wichtig ist, dass du deinen Besuchern eine Möglichkeit bietest die Einstellungen für die Trackingcodes zu bearbeiten. Dort können die User selbst entschieden, ob sie nur das Sammeln wirklich notwendiger Informationen zulassen oder ob sie auch bereit sind „Marketing-Tracking“ und Co. zu erlauben. Wenn dir das nächste Mal auf einer Website unten das kleine Pop-Up Fenster für die Cookies angezeigt wird, klick doch einfach einmal darauf und schau dir an, wie andere Websites das Thema händeln.
Datenschutz ist wichtig und man sollte ihn als Websitebetreiber durchaus beachten. Ein Tracking Code kann jedoch auch Problempotential mit sich bringen. Beispielsweise darf man nicht einfach IP-Adressen speichern. Dies kann man nur, indem man sie anonymisiert. Personenbezogene Daten generell darf man auf gar keinen Fall speichern.
Somit sind Tracking Codes nur dann verwendbar, wenn man keine persönlichen Daten abgreift. Der Login-Bereich darf somit nur anonymisiert analysiert werden. Passwörter, E-Mail-Adressen etc. sollten also unkenntlich gemacht werden, wenn man sie z.B. in Recordings mitaufnimmt.
Und auch hier gilt: Der Besucher muss mit entscheiden können, was getrackt wird und was nicht.
Am 1. Oktober 2019 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die User aktiv der Verwendung von Cookies zu stimmen müssen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte den Betreiber einer Gewinnspielseite verklagt, der zwar die Zustimmung der User für Cookies eingeholt hat, allerdings hat der Betreiber das Zustimmungs-Häkchen bereits für den User gesetzt. Dieser musste lediglich auf OK /Zustimmen drücken. Laut dem EuGH ist dies ab sofort nicht mehr zulässig. Die User müssen sowohl die Häkchen aktiv selbst setzen, als auch auf OK / Zustimmen drücken. Nur so ist gewährleistet, dass sie der Verwendung von Cookies wirklich zustimmen.
Wer also bereits als Voreinstellung Häkchen gesetzt hat, sollte diese zügig entfernen.
Wer noch mehr dazu lesen möchte, kann sich den Artikel der Tagesschau ansehen oder sich das Urteil auf der Seite des EuGH weiter informieren.